Rechtsprechung
BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 1940/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 66 StGB
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, einen Sicherungsverwahrten unverzüglich freizulassen: Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten - hohe ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 66 StGB
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, einen Sicherungsverwahrten unverzüglich freizulassen: Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten - hohe ...
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, einen Sicherungsverwahrten unverzüglich freizulassen: Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten - hohe ...
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Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, einen Sicherungsverwahrten unverzüglich freizulassen: Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten - hohe ...
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Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, einen Sicherungsverwahrten unverzüglich freizulassen: Überwiegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten - hohe ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83
Nachrüstung
Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 1940/10
Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (vgl. BVerfGE 66, 39 ; stRspr). - BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 1940/10
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht hingegen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; stRspr). - BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92
Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 1940/10
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht hingegen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; stRspr).